Lohnabrechnung und Lohnbuchhaltung
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Das Sozialversicherungsrecht ist nicht weniger kompliziert als das Steuerrecht. In der Lohnbuchhaltung treffen diese beiden jedoch sogar zusammen – Fehler führen unweigerlich zu Missmut der Arbeitnehmer, Krankenkassen und Ämter. Rückwirkende Korrekturen sind nur bedingt möglich. Die Lohnbuchhaltung ist stets ein sehr heißes Eisen für alle Beteiligten.
Neben den laufenden Abrechnungen übernehmen wir für Sie auch die An- und Abmeldung ihrer Mitarbeiter. Wir erledigen für Sie sämtliche Meldungen und Korrespondenz mit Finanzämtern, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, führen die Lohnkonten und erstellen selbstverständlich auch alle Meldungen zur Sozialversicherung für Ihre Arbeitnehmer. Auch bei Lohnsteueraußen- und Sozialversicherungsprüfungen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.
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