GAAP GmbH - Steuerberater für Körperschaftsteuer
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Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen von inländischen juristischen Personen erhoben. Dazu zählen zum Beispiel Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine. Auch ausländische juristische Personen werden mit ihren inländischen Einkünften zur Körperschaftsteuer veranlagt.
Wir erstellen Ihre Körperschaftsteuererklärung unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und mit dem Ziel einer möglichst geringen Steuerlast.
Außerdem beraten wir Sie in allen für Sie wichtigen Vorschriften und Änderungen.
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