Porträtfoto Von Jens Hagemann Und Andreas Van Riesen, Wirtschaftsprüfer Und Steuerberater
Datev Label Digitale Kanzlei 2026 Rgb

Ihre kompetenten
Wirtschaftsprüfer in Berlin

Von freiwilligen und gesetzlichen Abschlussprüfungen bis zu Konzernabschlussprüfungen. Wir sind als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 2f WPO eingetragen.
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Gesetzeskonform & fristgerecht

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Effizient durch digitale Abläufe

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Umfangreiche Prüfungserfahrung

Fünf Goldene Sterne Bewertung 15 Bewertungen bei Google

Porträtfoto Von Jens Hagemann Und Andreas Van Riesen, Wirtschaftsprüfer Und Steuerberater
Datev Label Digitale Kanzlei 2026 Rgb

Mitgliedschaften & Zertifizierungen

Logo Der Wirtschaftsprüferkammer, Körperschaft Des öffentlichen Rechts
Logo Der Steuerberaterkammer Berlin
Logo Mitgliedschaft Steuerberaterverband Berlin Brandenburg E.v.
Logo Des Instituts Der Wirtschaftsprüfer (idw)
Datev Mitglied Logo
Logo Dsa Alumni Zertifizierter Stiftungsberater
Zertifizierung Fachberater Für Gemeinnützigkeit Dstv E.v.
Unsere Kernleistungen

Unsere Schwerpunkte im Überblick

Wobei können wir Sie unterstützen?

Abschlussprüfung

Gesetzeskonforme Prüfung Ihrer Jahresabschlüsse

Konzernabschlussprüfung

Prüfung konsolidierter Konzernabschlüsse.

Prüfung nach §53 HGrG

Effiziente Prüfung öffentlicher Einrichtungen

UNSERE ZIELGRUPPEN

Wir verstehen Ihre Welt

Lassen Sie uns Ihre Situation besprechen, ganz unverbindlich.

Geschäftsbesprechung Zwischen Drei Personen In Einem Büro

WIR GEBEN UNSER BESTES

Ihre Vorteile mit uns

Mit der GAAP GmbH gewinnen Sie mehr als eine traditionelle Steuerkanzlei: Sie erhalten einen Partner, der Ihre Herausforderungen versteht, proaktiv lösungsorientierte Vorschläge erarbeitet und moderne Arbeitsweisen konsequent einsetzt.

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Feste persönliche Ansprechpartner

Kompetente Experten, die Ihre Branche verstehen und Ihre Anliegen ohne Umwege beantworten.
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Proaktive Kommunikation

Wir melden uns rechtzeitig, mit klaren Empfehlungen, konkreten Fristen und passenden Gestaltungsspielräumen.
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Maßgeschneiderte Beratung

Wir bieten individuelle Lösungen statt Standardformulare, für Entscheidungen mit nachhaltiger Wirkung und klarem Weitblick.
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Regulatorische Sicherheit

Vertrauen Sie auf fundiertes Fachwissen im Steuerrecht, bei Prüfungen und in komplexen öffentlichen Strukturen.
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Effektivität durch Digitalisierung

Weniger Papier, mehr Effizienz: Dank moderner Tools behalten Sie den Überblick und sparen Zeit.

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Zertifizierte Fachberater

Wir sind zertifizierte Fachberater für Gemeinnützigkeit und Stiftungen.

Aufgaben der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Steuerberater Im Beratungsgespräch Mit Klient Im Büro
§ 2 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) regelt den Inhalt der Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern. In Absatz 1 heißt es dazu:
Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.
Das Wort „insbesondere“ weist schon darauf hin, dass die Jahresabschlussprüfung (im Fachjargon nur Abschlussprüfung genannt, weil auch andere Abschlüsse wie z.B. Zwischenabschlüsse, Liquidationsbilanzen, Umwandlungsbilanzen davon umfasst sind) und die Konzernabschlussprüfung das Kerngeschäft des Wirtschaftsprüfers bilden. Aber darüber hinaus gibt es eine Menge weiterer betriebswirtschaftlicher Prüfungen. Diese Prüfungen sind zum Teil gesetzlich geregelt, aber Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden oft auch mit „freiwilligen“ betriebswirtschaftlichen Prüfungen betraut.

Beispiele für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen:

  • Abschluss – und konzernabschlussprüfungen nach § 316 ff. HGB
  • Gründungsprüfung einer Aktiengesellschaft (AG)
  • Prüfung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Prüfung nach § 36 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • Prüfung nach § 29 Kreditwesengesetz (KWG)

Beispiele für „freiwillige“ Prüfungen:

  • Unterschlagungsprüfung
  • Due-Diligence-Prüfung
  • Fördermittelprüfung

In Absatz 2 WPO heißt es weiter:

Wirtschaftsprüfer sind befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten.

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dürfen also auch, ohne als Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaft zugelassen zu sein, auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig werden. Schließlich lautet Absatz 3 des § 2 WPO:

Wirtschaftsprüfer sind weiter befugt

  1. unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten;
  2. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
  3. zur treuhänderischen Verwaltung.

Unter diesen Absatz fallen z.B. Tätigkeiten wie:

  • Unternehmensbewertung und Anteilsbewertung
  • Erstellen (und prüfen) von Sanierungskonzepten
  • Beratung zur Rechnungslegung wie Buchhaltung, Kostenrechnung, Planung und Controlling
  • Organisationsberatung, z.B. Internes Kontrollsystem, Risikomanagement und Risikofrüherkennung sowie Korruptionsprävention
  • Treuhandtätigkeiten wie z.B. Testamentsvollstreckung
Die vorgenannten Ausführungen zeigen, dass das Tätigkeitsgebiet von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sehr umfangreich ist. Daher werden Wirtschaftsprüfer auch umfassend ausgebildet in den Bereichen Prüfungswesen, Betriebswirtschaft, Steuern und Wirtschaftsrecht, welches auch die Prüfungsfächer im Wirtschaftsprüferexamen sind.

SO ARBEITEN WIR

Klarer Prozess, messbare Ergebnisse

Wir stehen für Effizienz in jeder Phase unserer Zusammenarbeit, mit dem Ziel, für Sie maximale steuerliche und wirtschaftliche Wirkung bei minimalem Aufwand zu erzielen.

Schritt 1.

Verstehen

Wir beginnen mit einer Analyse Ihrer Ausgangslage.

Schritt 2.

Planen

Wir entwickeln einen konkreten Maßnahmenplan zugeschnitten auf Ihre Ziele und Anforderungen.

Schritt 3.

Umsetzen

Wir setzen gemeinsam die Strategie um, mit digitalen Tools, klaren Prozessen und festen An­sprech­part­nern.

Schritt 4.

Optimieren

Wir überprüfen laufend die Ergebnisse, identifizieren Ver­bes­se­rungs­po­ten­zia­le und justieren bei Bedarf nach.

Schritt 5.

Begleiten

Wir bleiben an Ihrer Seite und betreuen Sie kompent für Ihren langfristigen Erfolg.

20+ Jahre Kompetenz und Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung

Wir haben erfolgreich am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer teilgenommen.
Die GAAP GmbH ist als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 2f WPO in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.
Beratungsgespräch Zwischen Vier Personen Am Konferenztisch
Unser Team

20+ Experten an Ihrer Seite

Porträtfoto Von Jens Hagemann, Wirtschaftsprüfer Und Steuerberater

Jens Hagemann

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Porträtfoto Von Andreas Van Riesen, Wirtschaftsprüfer Und Steuerberater

Andreas van Riesen

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Porträtfoto Von Edgar Fiedler, Prokurist, Steuerberater

Edgar Fiedler

Prokurist, Steuerberater

Porträtfoto Einer Groß Und Außenhandelskauffrau, Finanzbuchhalterin

Groß- und Außenhandelskauffrau,
Finanzbuchhalterin

Porträtfoto Eines Diplom Kaufmanns (FH)

Diplom-Kaufmann (FH)

Porträtfoto Einer Steuerfachangestellten

Steuerfachangestellte

Porträtfoto Einer Diplom Kauffrau (FH)

Diplom-Kauffrau (FH)

Porträtfoto Eines Diplom Volkswirts

Diplom-Volkswirt

Porträtfoto Eines Bilanzbuchhalters, Steuerfachangestellten

Bilanzbuchhalter, Steuerfachangestellter

Porträtfoto Einer Bürokauffrau, Sekretariat

Bürokauffrau,
Sekretariat

Porträtfoto Eines Master Of Science (m.sc.) Betriebswirtschaftslehre

Master of Science (M.Sc.) Betriebswirtschaftslehre

Porträtfoto Einer Expertin
Steuerfachangestellte
Porträtfoto Eines Experten

Auszubildender & Student
(dualles Studium)

Porträtfoto Einer Expertin
Lohn- und Finanzbuchhaltung
Porträtfoto Einer Expertin

Steuerfachangestellte

Porträtfoto Eines Hundes

Mia

Hundes Freddy

Freddy

Porträtfoto Eines Hundes

Paco

Porträtfoto Eines Hundes
Nutella
Paul

Paul †

Räumliches Wirkungsgebiet unserer Kanzlei

Unser Büro befindet sich in Berlin-Mitte, ist aber für Mandanten im gesamten Berliner Raum gut erreichbar.

Unser Steuerbüro befindet sich in Berlin Mitte in der Alten Jakobstr. 79/80, an der Grenze zu Kreuzberg.

Wir sind aber auch von Prenzlauer Berg, von Schöneberg, von Neukölln und von Friedrichshain aus gut zu erreichen.

Wir betreuen Mandanten aus dem ganzen Berliner Raum.

Aber gerade bei Spezialfragen des Steuerrechts spielt für Mandanten die räumliche Entfernung zur Steuerkanzlei eine untergeordnete Rolle, denn hier ist nicht die Erreichbarkeit, sondern das Spezialwissen entscheidend.

Daher betreuen wir auch Mandanten im Land Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Hamburg.

Vereinzelt werden auch Sonderaufträge aus dem übrigen Bundesgebiet bearbeitet.

Stadtansicht Von Berlin Mit Fernsehturm Und Spree

MANDANTENMEINUNGEN

Was unsere Mandanten über uns sagen

SO GEHT`S

Der Weg zu unserer Zusammenarbeit:
einfach, digital, strukturiert

Ob Sie ganz neu starten oder Ihre bisherige Kanzlei wechseln möchten, mit GAAP GmbH gelingt der Einstieg reibungslos. Wir übernehmen die Formalitäten, klären Ihren Bedarf und begleiten Sie mit einem klaren Prozess.

01 Unverbindliche Kontaktaufnahme

Sie erreichen uns ganz unkompliziert per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon, wir melden uns zeitnah zurück.

02 Bedarfsanalyse & individuelles Angebot

In einem ersten Gespräch klären wir Ihren Bedarf und erstellen ein transparentes, passgenaues Angebot.

03 Reibungsloser Wechsel oder direkter Start

Egal ob Sie neu beginnen oder wechseln — wir kümmern uns um alles.

04 Start der Zusammenarbeit

Nach Ihrer Freigabe starten wir strukturiert, effizient und mit klarem Plan. Digital unterstützt und persönlich begleitet.

Berufsgrundsätze

Berufsgrundsätze der Wirtschaftsprüfer

§ 43 WPO nennt allgemeine Berufspflichten, die in der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) konkretisiert werden. Zu nennen sind im Einzelnen:
  • Unabhängigkeit: Wirtschaftsprüfer dürfen keine Bindungen eingehen, die ihre berufliche Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten. Sie haben ihre persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber jedermann zu bewahren.
  • Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen: WP dürfen nicht tätig werden, wenn sie einen anderen Auftraggeber in derselben Sache im widerstreitenden Interesse beraten oder vertreten bzw. beraten oder vertreten haben. WP dürfen im Übrigen mehrere Auftraggeber in derselben Sache nur beraten oder vertreten, wenn ihnen ein gemeinsamer Auftrag erteilt ist oder alle Auftraggeber einverstanden sind. Eine vermittelnde Tätigkeit im Auftrag aller Beteiligten ist zulässig.
  • Gewissenhaftigkeit: WP sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an das Gesetz gebunden, haben sich über die für ihre Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu unterrichten und diese und fachliche Regeln zu beachten. WP dürfen Leistungen nur anbieten und Aufträge nur übernehmen, wenn sie über die dafür erforderliche Sachkunde und die zur Bearbeitung nötige Zeit verfügen. WP haben durch eine sachgerechte Gesamtplanung aller Aufträge die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die übernommenen und erwarteten Aufträge unter Beachtung der Berufsgrundsätze ordnungsgemäß durchgeführt und zeitgerecht abgeschlossen werden können. Treten nach Auftragsannahme Umstände ein, die zur Ablehnung des Auftrages hätten führen müssen, ist das Auftragsverhältnis zu beenden.
  • Fachliche Fortbildung: WP sind verpflichtet, sich fachlich fortzubilden Die Fortbildung soll die Fachkenntnisse, die Fähigkeit zu ihrer Anwendung sowie das Verständnis der Berufspflichten auf einem ausreichend hohen Stand halten. Die Fortbildung soll einen Umfang von 40 Stunden jährlich nicht unterschreiten.
  • Verschwiegenheit: WP dürfen Tatsachen und Umstände, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, nicht unbefugt offenbaren.
  • Eigenverantwortlichkeit: WP haben unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit ihr Handeln in eigener Verantwortung zu bestimmen, ihr Urteil selbst zu bilden und ihre Entscheidungen selbst zu treffen.
  • Unbefangenheit und Besorgnis der Befangenheit: WP haben ihre Tätigkeit zu versagen, wenn sie bei der Durchführung von Prüfungen oder der Erstattung von Gutachten nicht unbefangen sind oder wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht. Unbefangen ist, wer sich sein Urteil unbeeinflusst von unsachgemäßen Erwägungen bildet. Die Unbefangenheit kann insbesondere durch Eigeninteressen, Selbstprüfung, Interessenvertretung sowie persönliche Vertrautheit beeinträchtigt werden.
  • Berufswürdiges Verhalten: Wirtschaftsprüfer haben sich auch außerhalb der Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die der Beruf erfordert. WP haben sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit seinem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufs unvereinbar ist.
Berufsgrundsätze

Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle – Peer Review

Hände Mit Stift Und Taschenrechner Auf Finanzunterlagen
§ 55b WPO schreibt den Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems vor:

Der Wirtschaftsprüfer oder die Wirtschaftsprüferin hat die Regelungen, die zur Einhaltung der Berufspflichten erforderlich sind, zu schaffen sowie ihre Anwendung zu überwachen und durchzusetzen (Qualitätssicherungssystem). Das Qualitätssicherungssystem ist zu dokumentieren.

Einzelheiten zur Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems sind in der gemeinsamen Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) „Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis“ (VO 1/2006) geregelt. Außerdem enthält § 32 BS WP/vBP den Umfang des Qualitätssicherungssystem für Aufgaben nach § 2 Abs. 1 WPO, bei denen das Siegel verwendet wird, also im Wesentlichen gesetzliche Prüfungen, deren Durchführung Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern vorbehalten ist.

Qualitätskontrolle – Peer Review

§ 57a WPO regelt, dass sich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verpflichtet sind, sich einer Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn sie beabsichtigen, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Qualitätskontrolle dient der Überwachung, ob die Regelungen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Berufssatzung insgesamt und bei der Durchführung einzelner Aufträge eingehalten werden. Die Qualitätskontrolle wird durch bei der Wirtschaftsprüferkammer registrierte Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Prüfer für Qualitätskontrolle) durchgeführt (Peer Review). Nach erfolgreicher Durchführung wird eine Teilnahmebescheinigung erteilt, die spätestens bei der Annahme eines Prüfungsauftrages für eine gesetzliche Abschlussprüfung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) vorliegen muss.

Berufsaufsicht

Die Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer obliegt gemäß §§ 57, 66 WPO der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK). Der APAK steht die öffentliche Fachaufsicht und, in deren Konsequenz, die Letztentscheidungsbefugnis zu.

Kontakt & Anfahrt

Unser Büro finden Sie in der Alten Jakobstraße 79/80 in Berlins Mitte, verkehrsgünstig gelegen in unmittelbarer Nähe der Spree.

Die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich im Nachbarhaus, Alte Jakobstraße 78. Eine genaue Beschreibung, wie Sie zu unseren Stellplätzen gelangen, finden Sie hier.

Weitere Stellmöglichkeiten bieten die angrenzenden Straßen.

Routenplaner
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Fax
(030) 720 20 63 80
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08:00-17:00
Freitag 08:00-15:00