Mitgliedschaften & Zertifizierungen
Unsere Schwerpunkte im Überblick
Wobei können wir Sie unterstützen?
Abschlussprüfung
Gesetzeskonforme Prüfung Ihrer Jahresabschlüsse
Konzernabschlussprüfung
Prüfung konsolidierter Konzernabschlüsse.
Prüfung nach §53 HGrG
Effiziente Prüfung öffentlicher Einrichtungen
Wir verstehen Ihre Welt
Kapitalgesellschaften
Gemeinnützigkeit
Stiftungen
Verbände
Immobilien
Lassen Sie uns Ihre Situation besprechen, ganz unverbindlich.
WIR GEBEN UNSER BESTES
Ihre Vorteile mit uns
Mit der GAAP GmbH gewinnen Sie mehr als eine traditionelle Steuerkanzlei: Sie erhalten einen Partner, der Ihre Herausforderungen versteht, proaktiv lösungsorientierte Vorschläge erarbeitet und moderne Arbeitsweisen konsequent einsetzt.
Aufgaben der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Beispiele für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen:
- Abschluss – und konzernabschlussprüfungen nach § 316 ff. HGB
- Gründungsprüfung einer Aktiengesellschaft (AG)
- Prüfung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfung nach § 36 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
- Prüfung nach § 29 Kreditwesengesetz (KWG)
Beispiele für „freiwillige“ Prüfungen:
- Unterschlagungsprüfung
- Due-Diligence-Prüfung
- Fördermittelprüfung
In Absatz 2 WPO heißt es weiter:
Wirtschaftsprüfer sind befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten.
Wirtschaftsprüfer sind weiter befugt
- unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten;
- in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
- zur treuhänderischen Verwaltung.
Unter diesen Absatz fallen z.B. Tätigkeiten wie:
- Unternehmensbewertung und Anteilsbewertung
- Erstellen (und prüfen) von Sanierungskonzepten
- Beratung zur Rechnungslegung wie Buchhaltung, Kostenrechnung, Planung und Controlling
- Organisationsberatung, z.B. Internes Kontrollsystem, Risikomanagement und Risikofrüherkennung sowie Korruptionsprävention
- Treuhandtätigkeiten wie z.B. Testamentsvollstreckung
SO ARBEITEN WIR
Klarer Prozess, messbare Ergebnisse
Wir stehen für Effizienz in jeder Phase unserer Zusammenarbeit, mit dem Ziel, für Sie maximale steuerliche und wirtschaftliche Wirkung bei minimalem Aufwand zu erzielen.
Schritt 1.
Verstehen
Schritt 2.
Planen
Wir entwickeln einen konkreten Maßnahmenplan zugeschnitten auf Ihre Ziele und Anforderungen.
Schritt 3.
Umsetzen
Wir setzen gemeinsam die Strategie um, mit digitalen Tools, klaren Prozessen und festen Ansprechpartnern.
Schritt 4.
Optimieren
Wir überprüfen laufend die Ergebnisse, identifizieren Verbesserungspotenziale und justieren bei Bedarf nach.
Schritt 5.
Begleiten
20+ Jahre Kompetenz und Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung
20+ Experten an Ihrer Seite
Jens Hagemann
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Andreas van Riesen
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Edgar Fiedler
Prokurist, Steuerberater


Auszubildender & Student
(dualles Studium)


Steuerfachangestellte

Mia

Freddy

Paco


Paul †
Räumliches Wirkungsgebiet unserer Kanzlei
Unser Büro befindet sich in Berlin-Mitte, ist aber für Mandanten im gesamten Berliner Raum gut erreichbar.
Unser Steuerbüro befindet sich in Berlin Mitte in der Alten Jakobstr. 79/80, an der Grenze zu Kreuzberg.
Wir sind aber auch von Prenzlauer Berg, von Schöneberg, von Neukölln und von Friedrichshain aus gut zu erreichen.
Wir betreuen Mandanten aus dem ganzen Berliner Raum.
Aber gerade bei Spezialfragen des Steuerrechts spielt für Mandanten die räumliche Entfernung zur Steuerkanzlei eine untergeordnete Rolle, denn hier ist nicht die Erreichbarkeit, sondern das Spezialwissen entscheidend.
Daher betreuen wir auch Mandanten im Land Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Hamburg.
Vereinzelt werden auch Sonderaufträge aus dem übrigen Bundesgebiet bearbeitet.
MANDANTENMEINUNGEN
Was unsere Mandanten über uns sagen
SO GEHT`S
Der Weg zu unserer Zusammenarbeit: einfach, digital, strukturiert
Ob Sie ganz neu starten oder Ihre bisherige Kanzlei wechseln möchten, mit GAAP GmbH gelingt der Einstieg reibungslos. Wir übernehmen die Formalitäten, klären Ihren Bedarf und begleiten Sie mit einem klaren Prozess.
01 Unverbindliche Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns ganz unkompliziert per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon, wir melden uns zeitnah zurück.
02 Bedarfsanalyse & individuelles Angebot
In einem ersten Gespräch klären wir Ihren Bedarf und erstellen ein transparentes, passgenaues Angebot.
03 Reibungsloser Wechsel oder direkter Start
Egal ob Sie neu beginnen oder wechseln — wir kümmern uns um alles.
04 Start der Zusammenarbeit
Nach Ihrer Freigabe starten wir strukturiert, effizient und mit klarem Plan. Digital unterstützt und persönlich begleitet.
Berufsgrundsätze der Wirtschaftsprüfer
- Unabhängigkeit: Wirtschaftsprüfer dürfen keine Bindungen eingehen, die ihre berufliche Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten. Sie haben ihre persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber jedermann zu bewahren.
- Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen: WP dürfen nicht tätig werden, wenn sie einen anderen Auftraggeber in derselben Sache im widerstreitenden Interesse beraten oder vertreten bzw. beraten oder vertreten haben. WP dürfen im Übrigen mehrere Auftraggeber in derselben Sache nur beraten oder vertreten, wenn ihnen ein gemeinsamer Auftrag erteilt ist oder alle Auftraggeber einverstanden sind. Eine vermittelnde Tätigkeit im Auftrag aller Beteiligten ist zulässig.
- Gewissenhaftigkeit: WP sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an das Gesetz gebunden, haben sich über die für ihre Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu unterrichten und diese und fachliche Regeln zu beachten. WP dürfen Leistungen nur anbieten und Aufträge nur übernehmen, wenn sie über die dafür erforderliche Sachkunde und die zur Bearbeitung nötige Zeit verfügen. WP haben durch eine sachgerechte Gesamtplanung aller Aufträge die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die übernommenen und erwarteten Aufträge unter Beachtung der Berufsgrundsätze ordnungsgemäß durchgeführt und zeitgerecht abgeschlossen werden können. Treten nach Auftragsannahme Umstände ein, die zur Ablehnung des Auftrages hätten führen müssen, ist das Auftragsverhältnis zu beenden.
- Fachliche Fortbildung: WP sind verpflichtet, sich fachlich fortzubilden Die Fortbildung soll die Fachkenntnisse, die Fähigkeit zu ihrer Anwendung sowie das Verständnis der Berufspflichten auf einem ausreichend hohen Stand halten. Die Fortbildung soll einen Umfang von 40 Stunden jährlich nicht unterschreiten.
- Verschwiegenheit: WP dürfen Tatsachen und Umstände, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, nicht unbefugt offenbaren.
- Eigenverantwortlichkeit: WP haben unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit ihr Handeln in eigener Verantwortung zu bestimmen, ihr Urteil selbst zu bilden und ihre Entscheidungen selbst zu treffen.
- Unbefangenheit und Besorgnis der Befangenheit: WP haben ihre Tätigkeit zu versagen, wenn sie bei der Durchführung von Prüfungen oder der Erstattung von Gutachten nicht unbefangen sind oder wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht. Unbefangen ist, wer sich sein Urteil unbeeinflusst von unsachgemäßen Erwägungen bildet. Die Unbefangenheit kann insbesondere durch Eigeninteressen, Selbstprüfung, Interessenvertretung sowie persönliche Vertrautheit beeinträchtigt werden.
- Berufswürdiges Verhalten: Wirtschaftsprüfer haben sich auch außerhalb der Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die der Beruf erfordert. WP haben sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit seinem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufs unvereinbar ist.
Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle – Peer Review
Der Wirtschaftsprüfer oder die Wirtschaftsprüferin hat die Regelungen, die zur Einhaltung der Berufspflichten erforderlich sind, zu schaffen sowie ihre Anwendung zu überwachen und durchzusetzen (Qualitätssicherungssystem). Das Qualitätssicherungssystem ist zu dokumentieren.
Einzelheiten zur Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems sind in der gemeinsamen Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) „Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis“ (VO 1/2006) geregelt. Außerdem enthält § 32 BS WP/vBP den Umfang des Qualitätssicherungssystem für Aufgaben nach § 2 Abs. 1 WPO, bei denen das Siegel verwendet wird, also im Wesentlichen gesetzliche Prüfungen, deren Durchführung Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern vorbehalten ist.
Qualitätskontrolle – Peer Review
§ 57a WPO regelt, dass sich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verpflichtet sind, sich einer Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn sie beabsichtigen, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Qualitätskontrolle dient der Überwachung, ob die Regelungen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Berufssatzung insgesamt und bei der Durchführung einzelner Aufträge eingehalten werden. Die Qualitätskontrolle wird durch bei der Wirtschaftsprüferkammer registrierte Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Prüfer für Qualitätskontrolle) durchgeführt (Peer Review). Nach erfolgreicher Durchführung wird eine Teilnahmebescheinigung erteilt, die spätestens bei der Annahme eines Prüfungsauftrages für eine gesetzliche Abschlussprüfung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) vorliegen muss.Berufsaufsicht
Die Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer obliegt gemäß §§ 57, 66 WPO der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK). Der APAK steht die öffentliche Fachaufsicht und, in deren Konsequenz, die Letztentscheidungsbefugnis zu.Kontakt & Anfahrt
Die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich im Nachbarhaus, Alte Jakobstraße 78. Eine genaue Beschreibung, wie Sie zu unseren Stellplätzen gelangen, finden Sie hier.
Weitere Stellmöglichkeiten bieten die angrenzenden Straßen.
Routenplaner
Der Routenplaner öffnet Google Maps
Montag bis Donnerstag 08:00-17:00
Freitag 08:00-15:00











