GAAP GmbH - Ihr kompetenter Steuerberater für Gemeinnützigkeit & Verbände
Eine Betreuung und Beratung auf Augenhöhe
Von individueller Einzelberatung bis zur laufenden Rundumbetreuung
Betreuung und Beratung nach Ihrem Bedarf und Ihrem Budget
+49 (0) 30 / 720 20 63 20
Unsere Leistungen für gemeinnützige Einrichtungen und Verbände
Alles kompetent aus einer Hand!
Ein Verein, eine GmbH oder auch eine Stiftung wird als gemeinnützig anerkannt, wenn die Einrichtung nach ihrer Satzung bzw. ihrem Gesellschaftsvertrag gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient und diese selbstlos, ausschließlich sowie unmittelbar verfolgt. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird vom Finanzamt im Anerkennungsverfahren der Gemeinnützigkeit geprüft, so dass man sich an der Muster-Satzung der Finanzverwaltung orientieren sollte. Die Satzung sollte vor der Gründung mit dem Finanzamt abgestimmt werden, weil ansonsten die Gefahr droht, dass man im Gründungsjahr wegen einer fehlerhaften Satzungsbestimmung keinen Gemeinnützigkeitsstatus genießt.
Welche Zwecke der Gesetzgeber als gemeinnützig anerkennt ist in § 52 der Abgabenordnung (AO) formuliert, wobei im Mittelpunkt der Gedanke der selbstlosen Förderung der Allgemeinheit steht. Die in § 52 AO genannten Beispiele sind nicht abschließend, daneben werden auch andere Zwecke als „die Allgemeinheit fördernd“ anerkannt.
Nach der Anerkennung prüft das Finanzamt regelmäßig, ob die Einrichtung ihre begünstigten Satzungszwecke auch tatsächlich verfolgt und sich an die Vorschriften der Abgabenordnung, z.B. dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, hält. Dies geschieht i.d.R. durch die Vorlage jährlicher Tätigkeitsberichte und der Rechnungslegung.
Der Staat fördert gemeinnützige Einrichtungen durch steuerliche Begünstigungen. So können einzelne Einnahmequellen von einer Besteuerung freigestellt werden aber auch einer ermäßigten Steuerlast unterliegen. Davon gibt es aber auch Ausnahmen!
Lassen Sie sich von uns kompetent beraten, um Ihre Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden und von unerwarteten Steuerzahlungen nicht überrascht zu werden.
Berufsverbände sind nach §5 Abs. 1 Nr. 5 UStG von der Körperschaftssteuer befreit. Berufsverbände sind nicht gemeinnützig, ähneln aber gemeinnützigen Einrichtungen in der steuerlichen Behandlung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben.
oder direkt anrufen:
+49 (0) 30 / 720 20 63 20
Unsere Partner und Mitgliedschaften:
GAAP steht für "Generally Accepted Accounting Principles", was übersetzt "Grundsätze ordnungsmäßiger Rechnungslegung" bedeutet.
Die GAAP GmbH ist eine mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft in Berlins Mitte. Unser leistungsfähiges und flexibles Team besteht aus zwei Berufsträgern (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) sowie aus weiteren 20 Mitarbeitern.
oder direkt anrufen:
+49 (0) 30 / 720 20 63 20
Was unsere Mandanten schreiben:
GAAP GmbH | Kontakt & Anfahrt
Kontakt:
Tel.: +49 (30) 720 20 63-20
Fax: +49 (30) 720 20 63-80
E-Mail: info@gaap-gmbh.de
www.gaap-gmbh.de
PKW-Stellplätze:
Die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich im Nachbarhaus, Alte Jakobstraße 78. Eine genaue Beschreibung, wie Sie zu unseren Stellplätzen gelangen, finden Sie hier.
Weitere Stellmöglichkeiten bieten die angrenzenden Straßen.