GAAP GmbH - Berater für Korruptionsprävention
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Transparency International Deutschland e.V. definiert den gesetzlich nicht geregelten Begriff der Korruption als den Missbrauch einer amtlichen Funktion auf Veranlassung oder eigeninitiativ zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten. Das Strafrecht kennt in diesem Zusammenhang Straftatbestände wie
- Vorteilsnahme § 331 StGB
- Bestechlichkeit § 332 StGBG
- Vorteilsgewährung § 333 StGB
- Bestechung § 334 StGB
Sie gehen zumeist einher mit Delikten wie
- Strafvereitelung im Amt § 258a StGB
- Betrug § 263 StGB
- Subventionsbetrug § 264 StGB
- Untreue § 266 StGB
- Urkundenfälschung § 267 StGB
- Wettbewerbseinschränkende Preisabsprachen § 298 StGB
- Verletzung des Dienstgeheimnisses § 353b StGB
Insbesondere Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sollten über wirksame Maßnahmen zur Korruptionsprävention verfügen. Wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung bei der Einrichtung eines entsprechenden Schutzsystems.
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