GAAP GmbH - Steuerberater für Jahresabschluss/ Gewinnermittlung
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Der Umfang des Jahresabschlusses ist abhängig von der Rechtsform und von der Größe des Unternehmens.
Im Regelfall besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Dieser wird, sofern notwendig, erweitert um den Anhang sowie einen Lagebericht. Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften und der mit Ihnen abgestimmten Bilanz- und Steuerpolitik.
Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden wir Ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen. Außerdem werden wir die Bilanzen elektronisch an die Finanzverwaltung senden (E-Bilanz).
Bei Unternehmen und Freiberuflern, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind, erfolgt die Gewinnermittlung durch eine sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung. Diese ist geregelt im § 4 Abs 3 des Einkommensteuergesetzes, was der Einnahmen-Überschussrechnung den Kurznamen 4/3-Rechnung verschafft hat. Diese 4/3-Rechnung unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht vom Jahresabschluss, beispielsweise findet eine andere zeitliche Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben statt.
Falls Sie Interesse an der Erstellung von Jahresabschlüssen oder Gewinnermittlungen haben, stehen wir Ihnen für ein Gespräch gern zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten Sie vorab Informationen zu den entstehenden Kosten.
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