GAAP GmbH - Wirtschaftsprüfer für Konzernabschlussprüfungen

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Wir sind als gesetzlicher Abschlussprüfer nach §38 Nr. 2f WPO in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.

Im Wesentlichen geht es bei der Konzernabschlussprüfung um die Einhaltung der Regelungen nach den §§ 290 ff. HGB, den Standards des Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) sowie den berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere des IDW Prüfungsstandards „Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ (IDW PS 320 n.F.).

Jedoch gibt es auch andere Formen von Gesamtabschlüssen verschiedener zusammenhängender Unternehmen, z.B. den kommunalen Gesamtabschluss oder einen Gruppenabschluss nach individuellen Regelungen. Dafür hat das Institut der Wirtschaftsprüfer mit den Entwürfen der IDW Prüfungsstandards „Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck“ (IDW EPS 480) und „Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen“ (IDW EPS 490) einen Bezugsrahmen geschaffen.

Bei unseren Konzernabschlussprüfungen geht es auch immer darum, die Finanzbuchhaltungen der zu konsolidierenden Unternehmen und des Konzerns selbst auf diesen Zweck auszurichten und zu optimieren.

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