
GAAP GmbH - Wirtschaftsprüfer für MaBV-Prüfungen
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Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer i.S.d. § 34 c Gewerbeordnung müssen die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) beachten. Die MaBV ist ein Verbraucherschutzgesetz.
Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer müssen gemäß § 16 MaBV die Einhaltung der §§ 2 bis 14 MaBV durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen lassen. Der Prüfungsbericht ist bis zum 31. Dezember des Folgejahres der zuständigen Behörde übermitteln. Eine Prüfung entfällt, wenn der Gewerbetreibende im Kalenderjahr keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt hat und dies der zuständigen Behörde ebenfalls bis zum 31. Dezember des Folgejahres mitteilt (Negativerklärung).
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit als MaBV-Prüfer können wir Sie auch umfassend zu den Verpflichtungen nach den §§ 2 bis 14 MaBV beraten. Gerne übernehmen wir auch für Sie das Rechnungswesen und die steuerliche Beratung.

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